Psychotherapeutische Praxis
Susanne Tobias

Allgemeine Informationen

Verschwiegenheitspflicht

Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie. §15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet PsychotherapeutInnen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekanntgewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der PatInnen, also zum Beispiel auch gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienstellen oder anderen Sozialeinrichtungen. Die Verschwiegenheitspflicht der PsychotherapeutInnen ist somit wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der ÄrztInnen.


Ablauf einer Psychotherapie

Erstgespräch
Im Erstgespräch lernen wir uns kennen. Wichtige Punkte sind Erwartungen an die
Psychotherapie und mögliche Ziele.
Danach entscheiden wir, ob eine Therapie hilfreich sein kann, ob wir gemeinsam weitermachen
möchten und klären die Rahmenbedingungen ab.
Das Erstgespräch ist kostenpflichtig.

Häufigkeit und Dauer
Sowohl die Dauer der Therapie als auch die Häufigkeit der Sitzungen ist individuell unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab (Problem, Dringlichkeit, Stadium der Behandlung, ...). 

Abschluss
Nachdem wir das Therapieziel erreicht haben, beraten wir gemeinsam, ob die Therapie beendet werden soll, oder ob an anderen Themen weitergearbeitet werden soll. Im Falle der Beendigung werden die Veränderungen, die während der Therapie eingetreten sind, von uns abschließend betrachtet und wir halten fest, was gut geholfen hat, was Sie sich mitnehmen.


Kostenzuschuss / Absagemodalitäten

Kostenzuschuss
Für Psychotherapie kann ein Kostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen beantragt werden, wobei die einzelnen Krankenkassen unterschiedliche Beträge refundieren (derzeit: ÖGK/VAEB/KFA 33,70 Euro, BVA 46,60 Euro, ehem. SVB 45 Euro, ehem. SVA 45 Euro).
Auch manche Zusatzversicherungen erstatten Therapiekosten - bitte klären Sie dies mit Ihrem Versicherungsanbieter ab.
Sie können Psychotherapie natürlich aber auch immer "anonym" als SelbstzahlerIn ohne Kassenzuschuss in Anspruch nehmen.

Absagemodalitäten
Terminabsagen sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich, kurzfristigere Absagen werden in Rechnung gestellt, da der Termin extra für Sie freigehalten wird.


Krisen / Notfälle

Als niedergelassene Therapeutin kann ich nicht 24-Stunden erreichbar sein. Im Notfall steht Ihnen das nächstgelegene Krankenhaus als Anlaufstelle zur Verfügung.
Darüberhinaus gibt es weitere folgende Möglichkeiten:

Rotkreuz-Hilfe bei medizinischen Notfällen: Rettungs-Notruf: 144

NÖ Krisentelefon: 0800 20 20 16

Notfallpsychologischer Dienst Österreich: 0699/ 188 55 400