Verschwiegenheitspflicht
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision bin ich
gesetzlich uneingeschränkt gegenüber allen zu strengster Verschwiegenheit
verpflichtet.
PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision
PsychotherapeutInnen müssen, bevor sie ihre Ausbildung mit der
Eintragung im offiziellen Register niedergelassener Psychotherapeut-
Innen abschließen können, bereits verpflichtend mit PatientInnen
psychotherapeutisch arbeiten.
Dazu haben die TherapeutInnen eine bescheinigte Befähigung und
Berechtigung zur Durchführung psychotherapeutischer Behandlungen.
Diese Behandlungen werden intensiv durch „Supervision“ begleitet (d.h.
durch erfahrene und formal akkreditierte PsychotherapeutInnen anonym
begutachtet).
Dieser Psychotherapie-Ausbildungsstand wird umgangssprachlich „im
Status“ genannt, heißt korrekt aber „PsychotherapeutIn in Ausbildung
unter Supervision“.
PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision bieten
üblicherweise Psychotherapie zu günstigeren Konditionen an.
Allerdings leisten die Krankenkassen in diesem Fall keine Kostenzuschüsse.